Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Landesgartenschau Aue-Bad Schlema gGmbH ist bemüht, ihre Website www.landesgartenschau.eu barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Dies basiert auf einer Bewertung durch die Agentur DSCHOY, Augustusburger Straße 95, 09126 Chemnitz am 12.06.2024.
Nicht barrierefreie Inhalte
Einige Inhalte sind nicht barrierefrei:
1. Bilder und Grafiken: Teilweise fehlen alternative Texte für Screenreader
Einige Bilder und Grafiken wurden noch nicht mit alternativen Texten versehen. Wir arbeiten daran, diese sukzessive zu ergänzen, um die Barrierefreiheit weiter zu verbessern. Priorität liegt derzeit auf zentralen Inhalten, die für die Navigation und das Verständnis der Seite besonders wichtig sind.
2. Tastaturbedienbarkeit: Die Seite ist derzeit nur eingeschränkt tastaturbedienbar
Die eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit ist auf technische Einschränkungen der aktuellen Website-Architektur zurückzuführen. Eine vollständige Überarbeitung des Seitenlayouts ist geplant, um die Bedienbarkeit für Tastaturnutzer zu verbessern. Erste Schritte zur Optimierung sind bereits in der Entwicklung.
3. Bewegte Inhalte abschaltbar: Das Hintergrundvideo/die Animation ist derzeit noch nicht abschaltbar
Das Hintergrundvideo dient der visuellen Gestaltung und Nutzerbindung. Eine technische Lösung, um diese Inhalte abschaltbar zu machen, wird aktuell geprüft. Wir bemühen uns, diese Funktion zeitnah umzusetzen, ohne die ästhetische Wirkung der Website zu beeinträchtigen.
4. Position des Fokus: Der Fokus ist nicht immer ausreichend erkennbar
Eine gezielte Überarbeitung der Fokushervorhebung ist in Planung.
5. Inhaltsgliederung: Gliederung der Inhalte teilweise nicht eindeutig
Die aktuelle Inhaltsstruktur ist an die ursprüngliche Navigation der Seite angepasst, die noch nicht vollständig optimiert ist. Eine Verbesserung der semantischen Struktur sowie die klare Auszeichnung von Überschriften (H1, H2 usw.) wird derzeit vorbereitet.
6. Alternativen für CAPTCHA: Es gibt keine Alternative zum eingebundenen CAPTCHA-Element
Das eingesetzte CAPTCHA-Element dient dem Schutz vor Missbrauch und Spam. Eine barrierefreie Alternative (z. B. reCAPTCHA mit Audio-Option) wird derzeit geprüft. Aufgrund der Sicherheitsanforderungen erfolgt die Anpassung in Abstimmung mit unseren externen Dienstleistern.
Hervorhebung bestehender Maßnahmen
Um die Nutzung der Website für alle Besucherinnen und Besucher zu erleichtern, wurde bereits ein Tool integriert, das Nutzern folgende Funktionen bietet:
- Verbesserte Kontraste: Für eine bessere Lesbarkeit von Texten und Elementen.
- Individuelle Schriftgrößen: Nutzer können die Schriftgröße nach ihren Bedürfnissen anpassen.
- Eingebundene Lesemodi: Für eine einfachere Wahrnehmung von Inhalten.
Diese Maßnahmen zeigen unser Engagement, die Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern und den Zugang für alle Nutzergruppen zu erleichtern.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beheben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. Januar 2025 erstellt und zuletzt am 20. Januar 2025 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, kontaktieren Sie uns bitte:
- E-Mail: info@landesgartenschau.eu
- Telefon: +49 3771 277-0
- Postadresse:
Landesgartenschau Aue-Bad Schlema gGmbH
Joliot-Curie-Straße 13
08280 Aue-Bad Schlema
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
- Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Mauerstraße 53
10117 Berlin - Telefon: +49 30 18527-2805
- E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
- Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.